Angesichts der aktuellen Wetterwarnung teilen wir Ihnen hier nochmal die Vorgabe des Bildungsministeriums über die mögliche Vorgehensweise für Schulen und Erziehungsberechtigte mit: Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden grundsätzlich die Erziehungsberechtigten am Morgen, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dies selbst. Im Fall des Fernbleibens muss die Schule benachrichtig werden. Die Sicherheit geht immer vor, deshalb sollten Eltern sich ständig über die aktuellen Straßen- und Witterungsverhältnisse erkundigen und dann abwägend entscheiden.
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