Informationen zur Testpflicht ab Montag, 26.04.2021

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

ab Montag, 26.04.21 sind Selbsttests in Schulen verpflichtend. Weitere Informationen dazu finden Sie unten und im Brief der Ministerien Hubig.

Das bedeutet für unsere Schule:

Schülerinnen und Schüler dürfen nur noch am Unterricht teilnehmen, wenn sie zweimal pro Woche einen Test in der Schule durchführen. Es bedarf keiner Einverständniserklärung mehr. Führen Schülerinnen und Schüler keinen Test durch, bzw. legen in Ausnahmefällen kein negatives Testergebnis einer offiziellen Teststelle vor, das nicht älter als 24 Stunden ist, dürfen sie am Unterricht nicht mehr teilnehmen.

Ob Ergebnisse von handelsüblichen Tests ebenfalls akzeptiert werden, muss von den Schulgremien, Personalrat, Schulelternbeirat und Gesamtkonferenz beschlossen werden. Dies ist aber bis kommenden Montag nicht möglich. So dass wir uns erst einmal auf die offiziellen Stellen und die in der Schule durchgeführten Selbsttests beschränken müssen. Die der Schule zur Verfügung gestellten Test dürfen den Schülerinnen und Schülern nicht mitgegeben werden.

Bedenken Sie bitte, dass nach wie vor die Präsenzpflicht besteht und Leistungsnachweise in dieser Zeit erbracht werden müssen. Schülerinnen und Schüler, die die Schule nicht besuchen, weil sie nicht am Test teilnehmen, müssen in Absprache mit den Lehrkräften alternative Leistungsnachweise erbringen. Diese Schülerinnen und Schüler bekommen ein pädagogisches Angebot, das dem entspricht, welches Schülerinnen und Schüler in den häuslichen Lernphasen während des Wechselunterrichts erhalten (Versorgung mit Arbeitsmaterialien, Erteilen von Arbeitsaufträgen etc.).

Automatischer Übergange in den Fernunterricht bzw. in die Präsenzzeit

Das Land hat mitgeteilt, dass bis zu den Pfingstferien folgende Regel gilt:

Überschreitet den Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert 165, so ist spätestens ab dem übernächsten Tag Fernunterricht vorgesehen.

Bleibt der Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 165, so findet am übernächsten Tag wieder Wechselunterricht statt.

Notbetreuung

Während der Präsenzphase und des Fernunterrichts wird die Notbetreuung für die Klassen 5 – 7 angeboten. In den höheren Klassen wird es vereinzelte Angebote geben. Auch hier gilt die allgemeine Testpflicht.

Abschlussklassen 9 – 12

Während des Fernunterrichts sollen die Klassenstufen 9 -12 in kleineren Lerngruppen weiterhin beschult werden. Wir würden dann ggf. doch mit halben MSS-Stufen bzw. mit nur einem Viertel der Klasse arbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Das Schulleitungsteam

Kommentar verfassen

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld

Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Verwandte Artikel