Wer kann an der IGS Betzdorf-Kirchen aufgenommen werden?
In die Klassenstufe 5 können alle Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die einen Grundschulabschluss haben. Außerdem stehen wir als Schwerpunktschule auch offen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die uns von der vorgesetzten Dienstbehörde zugewiesen werden.
Insgesamt dürfen wir in jedem Jahrgang maximal 4 Klassen bilden.
In jedem Jahrgang 5 können wir 112 Kinder aufnehmen. Durch die zugewiesenen SchwerpunktschülerInnen verringert sich jeweils diese Zahl.
Mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe werden auch Schülerinnen und Schüler in die Klassenstufe 11 aufgenommen (s. Oberstufe).
In den Klassenstufen 6 bis 9 erfolgt eine Aufnahme nur in Einzelfällen, wenn wir entsprechende freie Plätze haben.
Da einige SchülerInnen uns nach der Klasse 9 mit dem Abschluss der Berufsreife verlassen, ist die Aufnahmekapazität für die Klassenstufe 10 bei entsprechenden Notenvoraussetzungen größer als in den Stufen 6 bis 9.
Aufnahme in die Klassenstufe 5
Wie erfolgt die Anmeldung?
Der Anmeldezeitraum liegt in der Regel direkt nach der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse vor den Terminen der anderen weiterführenden Schulen. Im Falle einer Ablehnung bleibt so genug Zeit, ganz regulär an einer anderen Schule anzumelden. Zur Anmeldung benötigen wir das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 4 im Original und als Kopie und den „gelben Zettel“. Sollten die Erziehungsberechtigten getrennt leben, benötigen wir die Einverständniserklärung desjenigen, der nicht mit zur Anmeldung kommt. Außerdem bringen Sie bitte einen Nachweis zum Masernimpfschutz mit (Impfpass). In einem persönlichen Gespräch nehmen wir die notwendigen Anmeldedaten auf. Wir freuen uns, wenn die Kinder mit zur Anmeldung kommen.
Zur Anmeldung mitzubringen sind:
- das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 im Original und in Kopie
- der „gelbe Zettel“
- der vollständige Masernschutz-Impfnachweis des Kindes
- im Falle des alleinigen Sorgerechts: ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht
- bei getrennt lebenden Erziehungsberechtigten mit gemeinsamem Sorgerecht: Einverständniserklärung (Vollmacht) für die Anmeldung zum Schulbesuch des bei der Anmeldung nicht anwesendenErziehungsberechtigten
Was geschieht, wenn mehr Kinder angemeldet werden als Plätze zur Verfügung stehen?
Eine IGS bildet grundsätzlich Klassen, in denen Kinder mit unterschiedlichen Leistungsmöglichkeiten zusammen lernen und arbeiten. Wir nehmen Schülerinnen und Schüler deshalb gezielt nach Leistungsgruppen auf. Wir errechnen die Summe aus den Noten der Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht der Halbjahreszeugnisse 4. Auf der Grundlage dieser Kennzahl werden 3 Leistungsgruppen gebildet. Sind in einer Leistungsgruppe mehr Kinder angemeldet als vorhandene Plätze, erfolgt eine Auswahl in Form eines Losverfahrens.
Welche Grundsätze gelten für das Losverfahren?
Das Losverfahren wird vom Aufnahmeausschuss durchgeführt.
Den Vorsitz führt der Stellvertretende Schulleiter, die weiteren Mitglieder sind die Stufenleiterin 5/6 und der Vorsitzende des Schulelternbeirates. Über die Auswahlsitzung wird ein Protokoll verfasst, das an die vorgesetzte Dienstbehörde weitergeleitet wird. Alle angemeldeten Kinder in einer übergroßen Leistungsgruppe unterliegen diesem Losverfahren, es gibt keine Sonderregelungen - mit einer einzigen Ausnahme: Ist von einem Zwillingspärchen ein Kind aufgenommen, erhält das andere automatisch Zugang zu unserer Schule.
Wie geht es nach dem Auswahlverfahren weiter?
Direkt nach Abschluss des Losverfahrens erhalten alle Eltern schriftlich Nachricht, ob eine Aufnahme ihres Kindes erfolgt ist. Im Falle einer Ablehnung geht der „gelbe Zettel“ mit zurück, damit eine Anmeldung an einer anderen weiterführenden Schule erfolgen kann. Gegen die Ablehnung kann innerhalb von 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden, sofern ein Verfahrensfehler vorliegt oder vermutet wird.
Neben den Eltern werden auch die Grundschulen über die Aufnahme ihrer Kinder unterrichtet.
Alle bis zum Schuljahresende notwendigen Informationen erhalten die Eltern schriftlich direkt von unserer Schule.